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Gasprüfung

Wir bieten die Gasprüfung für dein Wohn- oder Reisemobil, deinen Wohnwagen oder

Campervan an. In unserer Campingwerkstatt in Vöcklabruck, Redlham sind wir mit allen

Mitteln auf modernstem Niveau ausgerüstet um die Gasprüfung nach der aktuellsten

ÖNORM durchzuführen.

ÖNORM EN 1949

Seit 2002 gibt es die EN 1949 (EN = Europäische Norm) welche die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen festlegt. Sie wurde daraufhin von den EU-Staaten in nationales Recht umgewandelt und gilt seit 2006 auch in Österreich. Prüfrichtlinie G 107Im Dezember 2006 wurde von der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) in Zusammenarbeit mit der Flüssiggaswirtschaft und dem Verband der Österreichischen Caravan-Händler sowie im Zusammenwirken von Landesregierung und Ministerium eine entsprechende Prüfrichtlinie (G 107) zur Umsetzung dieser neuen Bestimmungen erlassen. Diese Prüfrichtlinie G 107 regelt den Betrieb, die Wartung und die Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen mit einem Betriebsdruck bis maximal 50 mbar. Da es derzeit noch keine Durchführungsverordnung des Verkehrsministeriums gibt, ist auch bei der §57a Überprüfung eine Gasprüfung nicht zwingend erforderlich. Weil aber die ÖNORM EN 1949 eine gültige Euro-Norm ist, kann die Prüfwerkstätte eine Gasprüfung sehr wohl verlangen.

 

ACHTUNG: Bei gewissen Campingplätzen ist eine gültige G107-Bescheinigung vorzuweisen! Bei Campinggasüberprüfungen G107 ist zwingend der Zulassungsschein des Campingfahrzeugs und die Bescheinigung der Erstabnahme (Erstbescheinigung nach G107) der Gasanlage vorzulegen! Dies dient der Identitätsprüfung, ob es sich um das entsprechende Fahrzeug mit Gasanlage handelt und ist für eine Überprüfung erforderlich. 

 


Was passiert bei einer Gasüberprüfung beim Wohnmobil?
 

  • Die Dauer einer Wiederholungsprüfung liegt in etwa bei 50 Minuten

  • Die Gasanlage wird auf Richtigkeit und Vollständigkeit des Erstbefundes überprüft.

  • Der Flaschenaufstellraum wird auf Kennzeichnung (Betriebsdruck), Flaschenaufstellung (Halterung), Be- und Entlüftung (keine Zündquelle) kontrolliert.

  • Der Druckregler wird auf Funktion geprüft (nicht älter als 10 Jahre).

  • Die Rohrleitungen werden auf Befestigung und Zustand (Korrosion) geprüft.

  • Die Schlauchleitungen werden auf Zustand geprüft (nicht älter als 10 Jahre).

  • Bei allen Gasgeräten wird die Abgasführung auf Anschluss, Festigkeit und freien Querschnitt auf der gesamten Länge geprüft.

  • Die Absperrhähne im Wohnwagen/Wohnmobil werden geöffnet.

  • Die Anlage wird mit einem Prüfgerät (z. B. Handpumpe) auf 150 mbar aufgepumpt.

  • Der Druck muss nach einer Wartezeit von 5 Minuten für den Temperaturausgleich anschließend 10 Minuten unverändert halten.

  • Die Verbrennungsluftzuführung wird auf freie Querschnitte kontrolliert (Warnhinweise).

  • Alle Gasgeräte (Kühlschrank, Kocher, Heizung, Boiler) werden einer Brenn- und Funktionsprüfung unterzogen (inklusive Kontrolle der Zündsicherung).

  • Sollte ein Flüssiggastank im Fahrzeug eingebaut sein, so ist dieser auf Befestigung, Korrosion und auf Dichtheit der Anschlüsse zu prüfen.

  • Ein Prüfbuch muss vorhanden sein (gilt nur für Fahrzeuge mit Flüssiggastank!)

 
Wenn alle Punkte in Ordnung sind, wird ein Prüfbefund ausgestellt und eine Prüfplakette angebracht. Wir empfehlen die Überprüfung im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit alle zwei Jahre durchführen zu lassen.

Du kannst hier direkt einen Termin vereinbaren. Telefonisch oder ganz einfach per e-Mail

camperservice@autowelt-berger.at   |   +43 664 / 4279704

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